Von Versailles bis Potsdam

60 Jahre umstrittene deutsche Ostgrenze

Dr. Alfred Schickel

»Der Vorschlag der polnischen Regierung, durch eine neue Grenzziehung im Osten über zwei Millionen Deutsche unter polnische Verwaltung zu stellen, muß meiner Beurteilung nach füher oder später zu einem neuen Krieg in Osteuropa führen.« Diese prophetisch anmutenden Worte, die der britische Premierminister David Lloyd George (1863-1945) am 26. März 1919 auf einer Sitzung der Versailler Friedenskonferenz bei der Beratung der neu festzulegenden deutschen Ostgrenzen aussprach, stellt unser ständiger zeitgeschichtlicher Mitarbeiter Dr. Alfred Schickel an den Anfang eines Artikels zum 60. Jahrestag der Losreißung wertvollster Teile Oberschlesiens vom Reich (am 20. Oktober 1921). Er sieht einen »gerechten Ausgleich« als vordringliche Aufgabe der deutschen und polnischen Politik. An das prophetische Wort des britischen Staatsmannes anknüpfend fährt Schickel fort:

 

 

Lloyd Georges französischer Kollege Clemenceau, der die Polen »für die Unbilden der hundert Jahre langen Teilung ihres Landes angemessen entschädigt« sehen wollte, widersprach heftig. Auf Vermittlung des USA-Präsidenten Woodrow Wilson einigten sich die Hauptsiegermächte des Ersten Weltkriegs schließlich darauf, dem neu entstandenen Staat Polen neben kleineren Landstrichen südlich von Ostpreußen die vormals deutschen Provinzen Posen und Westpreußen sowie Teile von Pommern zuzuschlagen und aus dem deutschen Danzig eine sogenannte »Freie Stadt Danzig« zu machen. Außerdem verfügten sie die Angliederung Ostoberschlesiens an Polen. Eingedenk des von ihnen propagierten Selbstbestimmungsrechtes der Völker gestatteten sie jedoch, daß in einem Teil Ost- und Westpreußens sowie in Oberschlesien Volksabstimmungen über die endgültige Zugehörigkeit des Landes abgehalten werden sollten.

Die ersten der von den Alliierten angeordneten Volksabstimmungen fanden im Juli 1920 in den strittigen Gebieten West- und Ostpreußens statt. Sie erbrachten in den westpreußischen Abstimmungsgebieten eine Mehrheit von 92,8 % für die weitere Zugehörigkeit zum Deutschen Reich. In den ostpreußischen Landesteilen votierten sogar 97,9% der Bevölkerung für Deutschland. Diese für Warschau enttäuschenden Abstimmungsergebnisse veranlaßten die polnische Regierung, bei den Alliierten darauf zu drängen, einige der umstrittenen Gebiete ohne vorherige Volksbefragung an Polen anzugliedern. Der »Oberste Rat der Alliierten« in Paris kam diesem Wunsch Warschaus nach und schlug den größten Teil Westpreußens, ohne ein Plebiszit einzuholen, zu Polen.

Die deutsche Reichsregierung erhob am 15. August 1920 feierlichen Einspruch gegen diese Entscheidung des »Obersten Rates der Alliierten« und erklärte in ihrer Protestnote wörtlich:

»Die deutsche Regierung muß es ablehnen, irgendeine Verantwortung für die sich etwa aus diesem Spruch

ergebenden Folgerungen zu übernehmen; sie kann diese Entscheidung nicht anerkennen, da sie mit den Bestimmungen des Friedensvertrages nicht vereinbar ist; sie widerspricht ebenso sehr dem Selbstbestimmungsrecht der Völker wie den wirtschaftlichen und geographischen Notwendigkeiten des Landes.«

Mit dieser diplomatischen Intervention der Berliner Regierung begann der jahrzehntelange politische Kampf um Anerkennung und Revision der deutschen Ostgrenzen. Er war überschattet von den vorausgegangenen blutigen Auseinandersetzungen zwischen polnischen Kampfverbänden und deutschen Grenzschutztruppen, die im Frühjahr 1919 zu einem regelrechten Kleinkrieg auszuarten drohten. Als schließlich die deutsche Oberste Heeresleitung den Schutz der Östlichen Provinzen übernommen hatte und sich dadurch die Möglichkeit bot, jene Gebietsteile, in denen inzwischen die Polen die Gewalt an sich gerissen hatten, zurückzugewinnen, wandte sich Warschau an die Ententemächte und forderte Waffenstillstand. Die alliierte Siegerkonferenz von Versailles kam dieser Forderung der polnischen Regierung auch nach und ordnete die sofortige Einstellung weiterer Operationen des deutschen Oberkommandos an. Sie tat noch ein übriges, indem sie die Gebietsansprüche Warschaus bei der Festsetzung der Demarkationslinie weitgehend berücksichtigte. Das territoriale Programm der polnischen Regierung, das der Präsident des 1917 gegründeten polnischen Nationalkomitees in Paris, Roman Dmowski, ausgearbeitet hatte, forderte vom Deutschen Reich die Provinzen Posen und Westpreußen einschließlich Danzigs, Ostpommern, Teile Ostpreußens (Ermland), Oberschlesien und einige mittelschlesische Kreise. Der Rest Ostpreußens sollte eine unabhängige, mit Polen durch Zollunion verbundene Republik werden. Als Begründung dieser Forderungen gab Dmowski an, daß es sich bei den angeführten Gebieten um altes polnisches Land handle, das »in geschichtlicher, nationaler und geographischer Hinsicht zu Polen gehöre«.

Die am 7. Mai 1919 der deutschen Delegation in Versailles überreichten Friedensbedingungen der Alliierten trugen den umfangreichen polnischen Gebietsforderungen weitgehend Rechnung. Ein Proteststurm der deutschen Bevölkerung in diesen Ostgebieten war die Folge. In den Kreisen der »Deutschen Volksräte«, die als Abwehrbewegung gegen ähnliche polnische Organisationen gegründet worden waren, wurde sogar in Erwägung gezogen, einen selbständigen Oststaat zu errichten, um auf diese Weise eine Abtrennung der in Frage kommenden Gebiete zu verhindern. Die Weimarer Nationalversammlung verwahrte sich in einer feierlichen Entschließung gegen die von den Alliierten festgelegte Demarkationslinie und nannte sie einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Dieser Auffassung schloß sich auch die Reichsregierung an. In einem Aufruf an die Deutschen im Osten vom 30. Mai 1919 bekräftigte sie ihre Absicht, sich »mit allem Nachdruck und Ernst für das Verbleiben der deutschen Landesteile im Osten beim Reich einzusetzen«. In ihren der Versailler Friedenskonferenz überreichten Gegenvorschlägen legte die Reichsregierung dar, »daß weder Oberschlesien noch Westpreußen, weder Danzig noch Memel von Deutschland losgerissen werden dürfen und daß Ostpreußen nicht verkümmern darf durch die Einschiebung eines polnischen Korridors zwischen deutsche Gebietsteile«. Die Siegermächte entsprachen nur in einigen Punkten den deutschen Wünschen, indem sie der Bevölkerung Oberschlesiens und einiger west- und ostpreußischer Kreise das Recht einräumten, auf dem Wege einer Volksabstimmung ihrem Willen Ausdruck zu geben.

Mit dieser Entscheidung wollten sich aber die polnischen nationalistischen Kreise nicht abfinden. Ihr Widerstand wuchs noch, als die ersten Volksbefragungen so eindeutig für Deutschland ausfielen.

Das Ringen um Oberschlesien

Das Hauptgewicht ihrer Annexionspolitik legte die Warschauer Regierung auf die Gewinnung Oberschlesiens. Sie versuchte dabei, die in den oberschlesischen Industriewerken schwelenden Streikbewegungen zu ihren Gunsten zu schüren. Mitte August 1919 kam es in einzelnen Ortschaften zu antideutschen Aufständen, die sich auch auf das flache Land ausdehnten. Es handelte sich aber meist nur um kleinere Aktionen bewaffneter polnischer Freischärler, mit denen die deutschen Sicherungskräfte verhältnismäßig leicht fertig wurden. Ende 1919 mußte das Abstimmungsgebiet auf Veranlassung der Entente von deutschen Truppen geräumt werden. Lediglich deutsche Polizei durfte bleiben, um die Öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Wenige Wochen darauf rückte alliiertes Militär, bestehend aus französischen, britischen und italienischen Einheiten, in Oberschlesien ein. Das Land wurde einer dreigliedrigen Interalliierten Kommission unterstellt, deren Aufgabe es war, die Bevölkerung vor weiteren Unruhen zu schützen und eine Beeinflussung der Bewohner von außen her zu verhindern. Den Vorsitz dieser »Plebiszitkommission« führte der französische General Le Rond, der von Anfang an den polnischen Wünschen und Bestrebungen wohlwollend gegenüberstand. Die polnische Regierung setzte als »Abstimmungskommissar« den Rechtsanwalt und Publizisten Wojciech Korfanty ein, der selbst aus Oberschlesien stammte und früher als Abgeordneter im Deutschen Reichstag und Preußischen Landtag die Interessen der polnischen Minderheiten vertreten hatte. Korfanty, ein fanatischer Nationalist, ließ sich in Beuthen nieder. Auf seine Initiative hin wurden von hier aus polnische Freiwilligenverbände aufgestellt, ausgerüstet und ausgebildet, um eine verläßliche Truppe zur Einschüchterung der deutschen Bevölkerung zur Verfügung zu haben. Im Verlauf der nächsten Wochen und Monate kam es immer wieder zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen deutsch und polnisch gesinnten Einwohnern Oberschlesiens.

Als sich Anfang August 1920 anläßlich eines deutschen Demonstrationsstreiks in Kattowitz Zusammenstöße mit französischen Truppen ereigneten, wobei diese von der Schußwaffe Gebrauch machten, flackerten an verschiedenen Stellen des Landes Unruhen auf. Korfanty nützte diese Gelegenheit und ließ seine Freischaren eingreifen. Dabei kam es zu schweren Ausschreitungen und Plünderungen. Korfanty, der Verstärkung aus Polen erhielt, ergriff jetzt die Offensive, drängte die deutsche Sicherheitspolizei zurück und hatte bald mehrere oberschlesische Kreise besetzt. In den eroberten Gebietsteilen ließ er sofort die deutschen Beamten und Lehrer aus ihren Ämtern entfernen. Die Interalliierte Kommission versprach zwar, den polnischen Aufstand niederzuwerfen, traf aber keine Anstalten dazu. Erst als die deutschen Parteien und Gewerkschaften mit dem Generalstreik drohten, gab General Le Rond bindende Zusagen über die Räumung der von den Polen besetzten Kreise, die dann auch tatsächlich erfolgte. Als geschickter Verhandlungsleiter vermittelte er auch am 29. August 1920 ein Abkommen mit Korfanty und deutschen Vertretern, in welchem der Pole versprach, auf weitere Gewaltaktionen zu verzichten; als Gegenleistung dafür setzte er die Auflösung der deutschen Sicherheitspolizei durch. Eine neu aufgestellte »Abstimmungspolizei« (genannt »APO«) trat jetzt an die Stelle der alten Truppe. Die neuen Sicherungskräfte durften nur aus gebürtigen Oberschlesiern deutscher und polnischer Abstammung bestehen. Korfanty wußte diese Formationen sofort mit seinen Vertrauensleuten zu durchsetzen. Als sich erwies, daß die polnischen Kampforganisationen entgegen der getroffenen Vereinbarung noch nicht aufgelöst wurden, stellten auch die Deutschen eigene Abwehrverbände auf, deren Anwerbung in Breslau erfolgte. Von hier aus wurden auch Waffen nach Oberschlesien gebracht. Die deutsche Bevölkerung Oberschlesiens erhoffte von der vorgesehenen Volksabstimmung eine endgültige Klarstellung ihrer künftigen staatlichen Zugehörigkeit. Vergeblich versuchte Korfanty, die Stimmung schon vorher in polnischem Sinne zu beeinflussen. Er wollte den im Deutschen Reich wohnenden Oberschlesiern das Stimmrecht versagen, zumindest sollten getrennte Abstimmungen zwischen Alteingesessenen und Eingereisten durchgeführt werden. Eine entsprechende alliierte Note wurde am 4. Januar 1921 mit einem scharfen Protest beantwortet, der auch Erfolg hatte.

Die Volksabstimmung und ihre Folgen

Am 20. März 1921 fand schließlich die Abstimmung bei einer Beteiligung von 98 % der Bevölkerung statt. 61 % der zur Urne gegangenen Stimmberechtigten entschieden sich für die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich, 39% für Polen. In Deutschland wertete man dieses Ergebnis im Hinblick auf die polnischen Einschüchterungs- und Behinderungsversuche als einen großen Erfolg. Trotzdem galt dies nur mit einem gewissen Vorbehalt. Schließlich hatten sich von den insgesamt 1 250000 Stimmberechtigten fast eine halbe Million für Polen entschieden. Das Abstimmungsergebnis wirkte sich außerdem verhängnisvoll auf die beabsichtigte Aufteilung hinsichtlich der deutschen und polnischen Volksteile aus. Städte wie Kattowitz und Königshütte, die überwiegend für Deutschland votiert hatten (Kattowitz 57,1 % und Königshütte 74,74 % für Deutschland), lagen inmitten von Bezirken mit starker polnischer Mehrheit, während wiederum mehrheitlich polnische Landgemeinden von großen deutschen Gebietsteilen umgeben waren. Bei derartigen Verhältnissen mußte eine dem Abstimmungsergebnis entsprechende Teilung von vornherein aussichtslos erscheinen. Die französische Regierung legte jedoch großen Wert darauf, Polen möglichst zu stärken, nachdem sie mit diesem im Februar 1921 ein Militärbündnis geschlossen und ihm die weit über seine Kräfte gehende Aufgabe zugewiesen hatte, an seiner Westgrenze die Wacht gegen Deutschland, im Osten aber gegen Rußland zu übernehmen. Polens Stärkung sollte durch eine großzügige Zuteilung des oberschlesischen Industriereviers und seiner reichen Bodenschätze erfolgen. Obwohl diese Absichten den Bestrebungen Korfantys entgegenkamen, gingen sie ihm nicht weit genug, wie er überhaupt das gesamte Abstimmungsergebnis nicht anerkennen wollte. Da die Alliierten die Entscheidung über die endgültige Aufteilung Oberschlesiens, über die sie sich nicht einigen konnten, immer wieder hinauszögerten, versuchte er durch die Entfesselung eines Aufstandes vollendete Tatsachen zu schaffen. In wenigen Tagen war das flache Land von polnischen Aufständischen überflutet, während die Deutschen sich nur noch in den Städten halten konnten, die bald belagerten Festungen glichen. Da die alliierten Sicherheitskräfte die Aufständischen gewähren ließen, stellten die Deutschen sogenannte Ostwehren auf, die rasch Verstärkung aus dem Reich erhielten. Es entstand ein »Selbstschutz Oberschlesien«, dem sich auch ehemalige militärische Verbände wie die Breslauer Studentenformation und das Freikorps »Oberland« aus Bayern anschlossen. Ihnen gelang es, die aufständischen Korfanty-Truppen zurückzuwerfen und die deutsche Bevölkerung vor Übergriffen zu schützen, bis die Interalliierte Kontrollkommission mit starken Truppenverbänden die Sicherung des umstrittenen Gebietes übernahm.

In der Zwischenzeit hatte sich der »Oberste Rat der Alliierten« auch über die Teilung des Landes geeinigt. Sie wurde am 20. Oktober 1921 in Paris bekanntgegeben und am 17. Juni 1922 vollzogen. Danach kam rund ein Viertel des Abstimmungsgebietes mit knapp einer Million Menschen, von denen 55,8% für Polen und 44,2 % für Deutschland gestimmt hatten, und dem weitaus überwiegenden Anteil der Bodenschätze (z.B. 85 Prozent der Kohlevorräte) an Polen. Trotz der am 15. Mai 1922 in Genf geschlossenen Konvention über den Schutz der nationalen Minderheiten konnte das Ergebnis der Teilung weder Deutschland noch Polen befriedigen und ließ Haß und Bitterkeit zwischen den beiden Völkern zurück.

Die Reichsregierung in Berlin nannte die Grenzziehung ein Diktat und weigerte sich, die neue deutsche Ostgrenze anzuerkennen. Reichskanzler Wirth erklärte vor dem Deutschen Reichstag:

»Die deutsche Regierung erblickt in dem territorialen und wirtschaftlichen Diktat der Entente eine Ungerechtigkeit gegen das deutsche Volk und legt gegen den hierdurch geschaffenen Zustand als gegen eine Rechtsverletzung feierliche Verwahrung ein.«

Stresemanns Widerstand gegen die Ostgrenze

Dieser Protest gegen die neue deutsch-polnische Grenze blieb auch für die folgenden Kabinette der Weimarer Republik maßgebend. Das zeigte sich einerseits in dem Bemühen der Berliner Regierung, England für eine Revision der deutschen Ostgrenze zu gewinnen, und andererseits im Bestreben, Warschau durch eine betont moskaufreundliche Politik gefügig zu machen. Diesem Ziel dienten auch die Verträge von Rapallo 1922 und Berlin 1926. Fünf Tage vor der Unterzeichnung des Berliner Vertrages mit der Sowjetunion skizzierte Außenminister Gustav Stresemann in einem geheimen Schreiben an den deutschen Botschafter in London die Grundlinien seiner Polen-Politik. Er stellte darin zur Grenzfrage fest:

»Zu einer Zwischenlösung irgendwelcher Art dürfen wir es unter keinen Umständen kommen lassen. Als solche Zwischenlösungen müssen alle diejenigen angesehen werden, die unserem bekannten Standpunkt in der Östlichen Grenzfrage hinsichtlich des Korridors, Danzigs, Oberschlesiens und gewisser Teile von Mittelschlesien nicht gerecht werden. Dahin gehört auch eine Regelung, die dem Korridor Autonomie verleiht, sei es zusammen mit Danzig, sei es in anderer Weise. Beim Auftauchen derartiger Gedanken muß die Gegenseite stets darauf hingewiesen werden, daß wir es für absolut unmöglich halten, die törichte Lösung des Versailler Vertrages durch eine andere törichte Lösung zu ersetzen «

Mit welcher Härte Stresemann den Polen gegenüber auftrat, beweist auch seine als »Faustschlag von Lugano« in die Geschichte eingegangene Antwortrede auf eine Erklärung des polnischen Außenministers Zaleski über oberschlesische Fragen auf der Tagung des Völkerbundsrates in Lugano am 16. Dezember 1928. Darin warf er der Warschauer Regierung Mißachtung des Minderheitenschutzes, Unterdrückung der Volksdeutschen in Oberschlesien und Übergriffe polnischer Behörden vor und forderte eine gerechtere Grenzziehung im Osten.

Zu diesen deutschen Beschwerden gesellte sich in den beginnenden dreißiger Jahren die Befürchtung, Polen könnte durch einen plötzlichen Präventivkrieg Deutschland noch mehr Land entreißen. Einschlägige Pläne der Warschauer Regierung wurden aber von Großbritannien energisch abgelehnt, so daß es nicht zu ihrer Ausführung kam.

Hitler und die Ostgrenze

Kurz bevor Hitler in Deutschland an die Macht gelangte, erwog die polnische Führung nochmals den Gedanken eines Präventivkrieges, um sowohl die Herrschaft des Nationalsozialismus im Reich zu verhindern als auch die Grenzfrage im polnischen Sinne zu regeln. Wieder war es England, das vor einem solchen Schritt warnte. Hitler, der die polnischen Befürchtungen vor einer radikalen deutschnationalistischen Außenpolitik kannte, bemühte sich daher, durch einen zweiseitigen Vertrag mit Warschau diese Sorgen des Östlichen Nachbarn auszuräumen. Im Nichtangriffspakt vom 26. Januar 1934 versprach er, alle Streitfragen auf friedlichem Wege beizulegen. Als solche jedoch wenige Jahre später akut wurden und sich Warschau den deutschen Ostlandplänen verschloß, kündigte Hitler diesen Vertrag und benützte die Korridor- und Minderheitenfrage als Anlaß, in Polen einzumarschieren. Mit der Anordnung, nahezu die Hälfte des deutsch-besetzten Westpolens (= ca. 90000 qkm mit rund zehn Millionen Einwohnern), darunter Gebiete mit 98 Prozent nicht-deutscher Bevölkerung, an das Reich anzugliedern, glaubte er die deutsch-polnische Grenzfrage ein für allemal geregelt zu haben. Die Aufteilung Polens zwischen Deutschland und der Sowjetunion schien obendrein das Grenzproblem endgültig gelöst zu haben.

Das Entstehen der Oder-Neiße-Linie

Als sich das Kriegsglück in den Jahren 1942/43 wendete und damit die Wiedererrichtung des polnischen Staates nur noch eine Frage der Zeit war, wurde auch die künftige Regelung der deutsch-polnischen Grenze wieder akut. Einen ersten Vorschlag für eine neue Grenzregulierung im Osten unterbreitete im Dezember 1942 der damalige polnische Exilministerpräsident Sikorski. Er sah vor, den nordöstlichen Teil von Ostpreußen an Litauen anzugliedern, das Hauptstück von Ostpreußen mit Königsberg Polen zuzuschlagen und das oberschlesische Industriegebiet einer internationalen Kontrolle zu unterstellen. In einem zweiten Memorandum schlug Sikorski dann zusätzlich zu den territorialen Veränderungen eine militärische Besetzung - keine Annexion! - der deutschen Gebiete Östlich der Oder und der westlichen (Lausitzer oder Görlitzer) Neiße durch Polen vor, ähnlich wie die Franzosen nach dem Ersten Weltkrieg vorübergehend das Rheinland besetzt hatten. Diesen Vorschlägen des polnischen Ministerpräsidenten Sikorski stellten die Sowjets bald ihre »Theorie der Kompensationen«, d.h. der Entschädigung Polens für die an die Sowjetunion abzutretenden Gebiete durch Landgewinne im Westen entgegen, um auf diese Weise Polen in eine dauernde Feindstellung zu Deutschland zu bringen und sich selbst Warschau gegenüber als Schutzmacht unentbehrlich zu machen. Dieser drohenden Gefahr war sich auch schon die polnische Exilregierung in London bewußt, als sie in einer Note an die britische und amerikanische Regierung vom 8. Oktober 1943 feststellte: »Selbst wenn die Sowjetregierung die polnischen Forderungen nach deutschen Gebieten im Westen als Kompensation für territoriale Verluste, die Rußland Polen in dessen Ostgebieten auferlegt, gutheißen würde, so würden diese neuen Grenzen doch den polnischen Staat in Abhängigkeit von seinem Östlichen Nachbarn bringen, und es würde der Sowjetunion erlauben, ihn als Sprungbrett für die Ausdehnung ihrer Herrschaft über Mitteleuropa im allgemeinen und Deutschland im besonderen zu machen.«

Trotz dieser Warnung wurde die sowjetische »Theorie der Kompensationen« auf der Konferenz von Teheran von den Regierungschefs der USA, Englands und der UdSSR ernsthaft diskutiert und zur Grundlage späterer Beratungen gemacht. Diese fanden dann im Februar 1945 in Jalta statt und führten zu der Feststellung im Abschluß-Kommunique: »daß Polen im Norden und Westen beträchtlichen Gebietszuwachs erhalten muß«. Roosevelt, Churchill und Stalin vereinbarten, die »Provisorische Polnische Regierung« (= das kommunistische ›Lubliner Komitee‹) »zu gegebener Zeit um ihre Meinung über den Umfang dieses Gebietszuwachses zu befragen und die endgültige Absteckung der polnischen Westgrenze danach bis zur Friedenskonferenz hinauszuschieben«. Durch dieses Übereinkommen hatte Moskau erreicht, mittels des ihm hörigen ›Lubliner Komitees‹ die polnischen Landansprüche in Form und Ausmaß zu bestimmen und damit bei der Durchsetzung dieser Forderung Warschau vom Kreml politisch abhängig zu machen. Den Westmächten, die in der »Atlantik-Charta« vom 14. August 1941 feierlich auf territoriale Vergrößerungen verzichtet und alle Gebietsveränderungen, die nicht in Übereinstimmung mit dem frei ausgesprochenen Willen der betroffenen Bevölkerung vorgenommen werden, verurteilt hatten, entrangen die Sowjets mit ihrer Kompensationstheorie ein Abrücken von diesen Grundsätzen. Washington und London willigten in das Kompensationsgeschäft ein in der Annahme, daß das polnische Volk nach dem Krieg seine Freiheit zurückerhalten würde und einen demokratischen Staat nach eigenem Willen aufbauen könnte.

Als nach der Massenflucht der deutschen Bevölkerung aus Ostpreußen, Pommern und Schlesien vor der heranrückenden Roten Armee diese Gebiete in weiten Teilen herrenlos schienen, bekräftigten die Sowjets auf der Potsdamer Konferenz ihre Kompensationstheorie und setzten durch, daß Polen die deutschen Gebiete »östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze, einschließlich des Teiles von Ostpreußen, der nicht unter die Verwaltung der UdSSR gestellt wird, und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig« zur vorläufigen Verwaltung übertragen erhielt. Die Westmächte konnten lediglich vom Kreml die Bestätigung erreichen, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens weiterhin bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt bleiben sollte. Die Sowjets und die von ihnen abhängige Warschauer Regierung sorgten aber auch hier für vollendete Tatsachen. Hieß es in den Potsdamer Beschlüssen, daß nur die Deutschen, »die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind«, nach Deutschland umzusiedeln seien, so wiesen sie auch die deutsche Bevölkerung aus Ostpreußen, Pommern und Schlesien aus. Die Vertreibung der Deutschen aus diesen Gebieten ist mithin nicht durch das Potsdamer Abkommen gedeckt und rein willkürlich geschehen. Nach dem erklärten Willen der Verantwortlichen sollte damit eine Wiederholung des Nationalitätenkampfes der zwanziger Jahre ausgeschlossen werden. Polnische Rückwanderer aus der Ukraine traten an die Stelle der ausgewiesenen Deutschen und begründeten für ihre Nachkommen ein neues Heimatrecht. Dieses mit den moralischen und völkerrechtlichen Ansprüchen der Deutschen zu einem gerechten Ausgleich zu bringen, stellt sich als vordringliche Aufgabe der deutschen und polnischen Politik.