Polens Teilungen und Annexionen

Ein Wissenschaftler widerlegt nicht-wissenschaftliche Schulbuchempfehlungen

Dr. jur. Botho Spruth

Bei den sogenannten »polnischen Teilungen« (1772, 1793 und 1795) war nicht Preußen, sondern Rußland treibende Kraft und Meistbegünstigter. Die entsprechenden Verträge wurden sämtlich in St. Petersburg abgeschlossen. Man sollte sie daher Petersburger Verträge nennen, schlägt unser staats- und völkerrechtlicher Mitarbeiter Dr. Botho Spruth vor, dessen vernichtende Auseinandersetzung mit den deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen jetzt in zweiter Auflage vorliegt. »Wer Frieden will«, stellt Spruth fest, »muß bereit sein, sich zur geschichtlichen Wahrheit zu bekennen.«

 

 

Obwohl der Deutsche und der Österreichische Kaiser bereits im Jahre 1916 erklärt hatten, für ein selbständiges, unabhängiges Polen einzutreten, hielten es die Polen für angezeigt, die Ende 1918 eingetretene Niederlage Deutschlands auszunutzen, um sich durch Gewaltakte große deutsche Gebiete Schlesiens mit reichen Kohlengruben, ferner das Gebiet von Posen/Westpreußen mit insgesamt über 2 Millionen Deutschen einzuverleiben. Das Gebiet von Posen/Westpreußen schließt den »Korridor« ein. Seine Wegnahme zerriß das Deutsche Reich gegen alle politische und wirtschaftliche Vernunft in zwei Teile. Anstatt sich friedlich mit dem damals am Boden liegenden Deutschen Reich zu verständigen, und vor allem, ohne eine Abstimmung der Bevölkerung zuzulassen, riß Polen die von ihm begehrten Gebiete an sich. Es kümmerte sich bei seinem Vorgehen nicht darum, daß das vom USA-Präsidenten Wilson zur Grundlage einer Friedensregelung gemachte Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen gröblich mißachtet wurde. Wilson ließ die Polen gewähren; diese hatten ihm gefälschte Unterlagen und Karten über die betroffenen Ostgebiete (übrigens ähnlich wie es mit Roosevelt bei der Jalta-Konferenz gemacht wurde) vorgelegt. Wilson gab sich mit diesen Unterlagen ohne jede Nachprüfung zufrieden, weil er, wie der nord-amerikanische Historiker Louis L. Gerson in seinem Werk »Woodrow Wilson und die Wiedergeburt Polens« (deutsch Würzburg 1956) festgestellt hat, die Stimmen der polnischen Bevölkerung in den USA für seine Wiederwahl zum Präsidenten benötigte. Die von Polen vereinnahmten (annektierten) Gebiete gehörten rechtmäßig zum Deutschen Reich, weil sie auf dem Kongreß der europäischen Großmächte in Wien (1815) von diesen dem damaligen Staat Preußen zugesprochen worden waren, was eine Friedenssicherung für rund 100 Jahre bedeutete. Preußen war zwar auf dem Wiener Kongreß vertreten, hatte aber als soeben von Napoleon geschlagenes Land nur eine Stimme von geringstem Gewicht. Das stärkste Gewicht hatten England, Rußland, Österreich und Frankreich; Signatarmächte waren weiter Spanien, Portugal, Schweden.

Die Polen lieben es, sich nach ihrem jeweiligen Vorteil einmal auf rechtliche, dann auf ethnische oder historische Gründe zu berufen. Nach der Entscheidung der europäischen Mächte in Wien war eine rechtliche Begründung hinfällig; ebensowenig konnten sie sich auf den mehrheitlichen Willen der Bevölkerung berufen, denn dann hätten sie einer Abstimmung nicht aus dem Wege zu gehen brauchen. Soweit abgestimmt wurde, fielen die Ergebnisse zugunsten Deutschlands aus, in Schlesien mit etwa 60%, in den übrigen Gebieten mit über 90 % bis zu nahe 100 %. Die Polen wußten, daß sie im Korridor genauso eine Niederlage erleiden würden, also griffen sie zur Gewalt.

Die Ursachen der »polnischen Teilungen«

Die Verträge von 1772, 1793 und 1795 sind als »polnische Teilungen« bekannt; sie sind sämtlich in St. Petersburg abgeschlossen worden, weil die Initiative zu diesen Verträgen von Rußland ausging, und weil Rußland das eigentliche Interesse an dieser Regelung hatte; sie werden deshalb zutreffender als »Petersburger Verträge« bezeichnet. Die diesbezüglichen Geschehnisse wurden zu jener Zeit keineswegs als das große Unrecht angesehen, wie das nachträglich heute geschieht; sie waren vielmehr das Ergebnis der geschichtlichen Entwicklung, für die Polen selbst verantwortlich war; treibend gewirkt haben die Zarin Katharina II., auch Österreich, am wenigsten Preußen. Gleichwohl wurde die Geschichte während des Zweiten Weltkrieges, als Rußland der Verbündete der Westmächte war, und die Polen gegen Deutschland aufgebracht werden sollten, zu Lasten Preußen-Deutschlands umgeschrieben, wie unter anderen der oben genannte nord-amerikanische Historiker Louis L. Gerson dargelegt hat. Natürlich machen sich die Polen in Ermangelung anderer Gründe diese Geschichtsklitterung zunutze. Sie stellen die Verträge von 1772 - 1795 als großen Unrecht heraus, das in erster Linie - wie könnte es anders sein - Friedrich der Große gefördert habe und das »die Konsequenz zielbewußter Hohenzollernscher Machtpolitik« gewesen sei. So steht es in Punkt neun der berüchtigten deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen, und so sollen es deutsche Kinder lernen, damit sie den Landraub der Polen von 1919 und 1945 als gerecht empfinden und sich damit abfinden. Der Friede zwischen den Völkern, den wir alle wollen, kann jedoch nicht auf eine Verfälschung der geschichtlichen Wahrheit aufgebaut werden. Wer Frieden will, muß bereit sein, sich zur geschichtlichen Wahrheit zu bekennen.

Die tiefen Wurzeln des Zerfalls des polnischen Staates gehen weit zurück, nämlich auf das Testament Boleslaw III. (Schiefmund) 1138, der die Erbfolgefrage durch ein Teilungs- und Senioratssystem regelte. Das Testament besiegelte die Aufteilung Polens in Einzelfürstentümer und leitete eine Periode innerer Kämpfe ein. Das Haus der Piasten konnte seinen Anspruch auf Landesherrschaft noch durchsetzen, mit seinem Aussterben (Kasimir III. 1370) folgte Ludwig I. von Ungarn (bis 1382); seine anspruchsberechtigte Tochter Maria wurde übergangen, ihre Schwester Hedwig gezwungen, ihr bestehendes Verlöbnis aufzugeben, um sich mit dem heidnischen Litauerfürsten Jagiello zu verehelichen. Jagiello mußte sich zuvor vertraglich verpflichten, daß er und sein Volk (!) den katholischen Glauben annehmen. Stufenweise wurde Litauen in Polen eingegliedert. In der Union von Lublin (1569) fand die Vereinigung statt.

Unter den Jagiellonen (1386-1572) erfuhr das Großreich eine gewaltige Machtausdehnung; umliegende Völkerschaften werden skrupellos unterworfen, so die Ukrainer, Weißrussen, Ruthenen und Deutschen. Trotz westlicher Einflüsse in Kunst und Wissenschaft zeigte sich eine Vielzahl von Konfliktstoffen mit Moskau, der Türkei, Habsburg und Schweden. Der Adel (Szlachta) drängte das Bürgertum zurück, die Bauern gerieten in die Erbuntertänigkeit. Hohe Geistlichkeit und Magnaten regierten in der »Adelsdemokratie«. Die Jagiellonen starben 1572 aus, es begann die Zeit der freien Königswahl. Katholisierungsbestrebungen und Intoleranz gegenüber Nichtkatholiken (»Dissidenten«) wurden verstärkt, sie gipfelten im Thorner Blutgericht (1724), das durch Todesurteile gegen Andersgläubige, Kirchenenteignungen und Zurückdrängung der Evangelischen gekennzeichnet war. Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen wurde in einer Doppelwahl (nachdem er deswegen vorher zur römisch-katholischen Kirche übergetreten war) zum polnischen König (August II., »der Starke«) gewählt. Da die innere Festigkeit des polnischen Staates stark gelitten hatte, trat August im Nordischen Krieg (1700-1721) an die Seite Rußlands, um durch kriegerische Erfolge seine Stellung als König zu verstärken. Durch den Sieg bei Poltava (1709) über Karl XII. von Schweden trat eine weithin nachwirkende Machtverschiebung zugunsten Rußlands ein. Russische Truppen blieben seit jener Zeit bis zu den »Petersburger Verträgen« und darüber hinaus im polnischen Raum, Rußland beeinflußte die polnische Politik entsprechend. Polen selbst hatte die Ursachen für die weitere Entwicklung gesetzt zu einer Zeit, als Friedrich d. Gr. noch nicht lebte.

Wie es zu den Verträgen kam

Nach dem Tod König Augusts III. von Sachsen-Polen hatte die Zarin Katharina II. in Anwesenheit russischer Truppen 1764 die Wahl ihres Günstlings Stanislaus Poniatowski zum polnischen König durchgesetzt. Mehrere von Poniatowski auf Forderung der Zarin durchgesetzte Maßnahmen, vor allem die Gleichstellung der »Dissidenten«, stießen auf Widerstand des polnischen Adels, der sich 1768 in der Konföderation von Bar zusammenschloß, sich mit den Türken verbündete und gegen Rußland und Poniatowski wandte. Auf Wunsch des polnischen Königs entsandte Kaiser Joseph II. zur Unterdrückung des Aufstandes 1769 Truppen in die Zips und besetzte die 13 ungarischen Städte, die Polen 1412 als Pfand überlassen worden waren. Nach Erfolgen im Krieg gegen die Türken und die Konföderierten nahm die russische Zarin ihren lange gehegten Plan einer Aufteilung polnischen Staatsgebietes auf, gewann dafür Friedrich d. Gr. und Österreich (1772). Natürlich mußte Friedrich daran liegen, das ehemalige Land des Deutschen Ordens, das Polen durch kriegerische Ereignisse an sich gerissen hatte, zurückzugewinnen, zumal es vorwiegend von Deutschen besiedelt war; überdies stellte es die Landbrücke zwischen Preußen und Brandenburg her. Preußen war aber nicht die treibende Kraft des Geschehens; ein Verzicht auf dies Land wäre unverantwortlich gewesen und hätte Polen nicht retten können. Dies Gebiet hieß nun Westpreußen. Der polnische Reichstag bestätigte am 30. 9. 1773 völkerrechtlich wirksam den Petersburger Vertrag vom 5. 8. 1772.

Wegen revolutionärer Umtriebe in Polen schlossen Rußland und Preußen am 23. 1. 1793 in Petersburg einen weiteren Vertrag, der die Teilung erweiterte. Als der neu gewählte polnische Reichstag die Bestätigung dieses Vertrages ablehnte, wurde er von Rußland (ohne Beteiligung Preußens) mit Waffengewalt zur Anerkennung der Gebietsabtretungen genötigt. Ein »ewiger Bündnisvertrag« mit Rußland auferlegte Polen, russische Truppen im Lande zu dulden, Rußland die Führung sämtlicher Kriege zu überlassen und sämtliche Verträge mit dem Ausland den Russen zur Genehmigung vorzulegen.

Gegen diesen zweiten erzwungenen Vertrag gab es einen Aufstand der polnischen Bevölkerung. Jetzt wollte sich Rußland mit Österreich und Preußen über eine vollständige Aufteilung Polens verständigen. Preußen beteiligte sich zwar an der Niederschlagung des Aufstandes (wobei Rußland die militärische Hauptlast trug), der preußische König Friedrich Wilhelm II. lehnte aber eine weitere Aufteilung Polens ab. Darauf einigten sich Rußland und Österreich in dem Vertrag vom 3. Januar 1795. In der Überzeugung, so allein die Unruhen in Polen zu beenden, erfolgte der Beitritt Preußens zu dem Vertrage (24. Okt. 1795), obwohl es an den Vertragsverhandlungen nicht teilgenommen hatte.

Es wird davon abgesehen, die Gebietsveränderungen, die die drei Verträge vorsahen, hier im einzelnen darzulegen, weil das endgültige Schlußwort über das Schicksal Polens und die territoriale Aufteilung des Gebiets erst von den europäischen Mächten auf dem Wiener Kongreß (1815) gesprochen wurde. Erwähnt sei immerhin, daß Preußen u.a. die Städte Danzig, Thorn und Posen erst in dem zweiten Vertrag bekam. Österreich erhielt die von ihm kurz zuvor besetzte Zips und Ostgalizien aufgrund des ersten Vertrages.

Polen unter preußischer Hoheit

Der polnische Gelehrte Konopczynski schrieb zum Vertrag von 1772: »Die Frage, ob die Republik geteilt würde, wann und auf welche Weise, hing schon längst von Rußland ab.« Der Franzose Rousseau urteilte: »Die polnische Republik bestand aus drei Schichten: dem Adel, der alles bedeutete, dem Bürgertum, das nichts bedeutete, und dem Bauerntum, das weniger als nichts war.« Wie konnten sich die Bauern für ein Land einsetzen, in dem sie in Leibeigenschaft gehalten wurden? Gerson schrieb (a. a. O. S. 17/18), als der polnische Staat auseinanderfiel, habe er nur noch dem Namen nach bestanden; Polen drohte, zu einer russischen Provinz zu werden.

Voltaire sandte Friedrich dem Großen seine Glückwünsche und lobte ihn wegen seines klugen Verhaltens, durch das nach Meinung vieler Staatsmänner jener Zeit Europa vor einem Krieg bewahrt worden sei. Die Polen zeigten sich von den Ereignissen wenig berührt, manche bedauerten sie, namentlich der Adel, dessen Rechte beschnitten wurden, die meisten hatten sie begrüßt. Lange Zeit hatten die polnischen Herren die Bauern wie Tiere behandelt, sie geschlagen, unterdrückt und erniedrigt. Jetzt brachte ihnen der preußische Staat eine Erleichterung ihrer Lage. Für die innere Auflösung ihres Staates waren die Polen selbst verantwortlich, Rußland nahm als starker Nachbar die Geschicke in seine Hand, Österreich und Preußen waren Mitbeteiligte. So urteilen die Schriftsteller der Standardwerke, nämlich Lord Eversly, »The Partitions of Poland« (New York 1915), und Robert H. Lord, »The Second Partition of Poland« (Cambridge 1915). Chester V. Easum entlastet in seinem auf reiche Belege gestützten Werk »Prince Henry of Prussia« (University of Wisconsin Press, 1942) Friedrich den Großen ausdrücklich von dem Vorwurf, die Teilung Polens herbeigeführt zu haben, und führt den Nachweis, daß Katharina II. von Rußland die Teilung wollte. Erst während des Ersten Weltkrieges, als Rußland mit den Westmächten verbündet war, ließen es sich viele Polen und ihre Freunde angelegen sein, »die Geschichte den Tagesbedürfnissen entsprechend umzuschreiben« (Gerson S. 22). Die europäischen Mächte bestätigten auf dem Wiener Kongreß die Aufteilung als rechtmäßig; danach fielen auf Rußland 82%, auf Österreich 10% und auf Preußen 8% des polnischen Staatsgebietes von 1772, wobei zu bedenken ist, daß das aufgeteilte Gebiet weitgehend von Nichtpolen besiedelt war.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Feststellungen, die Sebastian Haffner in seinem neuen Werk »Preußen ohne Legende« (1980, S. 126-129) in bezug auf die Petersburger Verträge trifft; dies Urteil ist deshalb bemerkenswert, weil Haffner durchaus nicht in dem Ruf steht, für Deutschlands nationale Belange besonders einzutreten. Haffner weist mit Recht darauf hin, daß man (zugunsten Polens) den Fehler macht, Fragen der Vergangenheit jetzt an den Maßstäben der Gegenwart zu messen, womit sich ein Mangel an geschichtlichem Verständnis zeige. Die Aufteilungen Polens seien zu jener Zeit keineswegs so unnatürlich gewesen, wie sie heute hingestellt werden. Preußen habe lange Zeit in engster Verbundenheit mit Polen gelebt. Vielvölkerstaaten seien in jener Zeit, in der das nationale Denken untergeordnet gewesen sei, keine Ausnahme gewesen. »Warum sollte diese polnischpreußische Koppelung bei veränderten Machtverhältnissen nicht ebenso gut unter preußischem Vorzeichen weitergehen können?… So unmöglich war eine Entwicklung Preußens nach Osten statt nach Westen nicht… und die Polen, die in ihrer Glanzzeit auch ihrerseits nicht gezögert hatten, sich litanische, weißrussische, ukrainische, auch deutsch-besiedelte Gebiete (Westpreußen) einzuverleiben, waren kaum verwundert, wenn ihnen bei veränderter Machtlage das gleiche widerfuhr.« »Man kann dem Preußen der 1780er und 1790er Jahre keinen Vorwurf daraus machen, daß es nach den Ideen seiner Zeit handelte und nicht nach denen des 19. und 20. Jahrhunderts« (S. 128). »Die preußisch gewordenen Polen wurden weder als Untermenschen behandelt noch als Fremdkörper abgestoßen, sie wurden in ihrer Sprache, Sitte und Religion nicht im geringsten gestört oder belästigt; im Gegenteil, sie bekamen zum Beispiel mehr Volksschulen als je zuvor, mit Lehrern, die selbstverständlich polnisch sprechen mußten. An die Stelle der polnischen Leibeigenschaft trat die mildere preußische Erbuntertänigkeit. und alle Polen kamen in den Genuß des 1794 in Kraft getretenen Allgemeinen Preußischen Landrechts…« - »Was die polnische Oberschicht betraf, so standen ihr die preußischen Ämter und Offiziersstellen offen, und viele polnische Adlige, die Radziwills, Radolins, Hutten-Czapskis und Podbielskis etwa wurden generationenlang nicht nur loyale, sondern prominente Preußen…« - »Es war nicht nur annehmbar, sondern in vieler Hinsicht angenehm, ein preußischer Untertan zu werden. So viel Ordnung, Rechtssicherheit und Gewissensfreiheit fand man nicht überall; es gab auch einen gewissen Stolz« (S. 129). Man vergleiche diese Verhältnisse mit denen, unter denen die Deutschen heute unter den Polen leben müssen!

Danzig - ein Wort an die Jugend

Nach dem Petersburger Vertrag von 1772 kam Danzig nicht zu Preußen, weil diese freiheitliebende Stadt es verstanden hatte, sich möglichst große Unabhängigkeit von den sie umgebenden Mächten zu wahren; erst im Vertrag von 1793 wurde sie Preußen eingegliedert, weil sich ergeben hatte, daß eine einzelne Stadt, so mächtig sie war, auf die Dauer kein Eigenleben führen konnte. Danzig hatte seit 1240 deutsches (lübisches) Stadtrecht erhalten und sich zu einer bedeutenden Fernhandelsmetropole entwickelt. Ihre Fürsten nannten sich seit 1234 Herzöge von Pommerellen, seit 1295 gehörte die Stadt der deutschen Hanse an. Vorübergehend stand sie unter gewissem Einfluß Polens, ihre Bevölkerung war und blieb deutsch. Nach der Niederlage Preußens 1807 machte sie Napoleon zur »Freien Stadt« unter der Oberhoheit Preußens, sie wurde danach Hauptstadt der preußischen Provinz Westpreußen. Nach dem Versailler Vertrag wurde sie gewaltsam vom Deutschen Reich losgerissen (1920) und unter dem Schutz des Völkerbundes zur »Freien Stadt« unter wirtschaftlicher Abhängigkeit von Polen gemacht. Noch vor Ausbruch des Krieges (1. 9. 1939) bekannte sich die Bevölkerung zu 97 % zu Deutschland.

Stresemann erklärte vor dem Reichstag am 18. Mai 1925, daß »niemand die in flagrantem Widerspruch mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker gezogene Grenze im Osten anerkennen könnte«. Seine ohne jede Drohung erfolgten Bemühungen blieben erfolglos. Hitler schloß einen auf friedlichen Ausgleich zielenden Nichtangriffspakt mit Polen (1934). Hitlers Bestreben, die Stadt dem Deutschen Reich zurückzugeben bei voller Wahrung der wirtschaftlichen Interessen Polens, fand noch am 19. November 1937 die ausdrückliche Zustimmung des englischen Außenministers Halifax. Diese und weitere Vorschläge von deutscher Seite im Herbst 1938 bis zum Frühjahr 1939 blieben erfolglos. England hatte Polen inzwischen zur Ablehnung ermuntert, weil es den wirtschaftlichen Machtzuwachs Deutschlands fürchtete. Die deutschen Vorschläge wurden allgemein als maßvoll angesehen: Extrerritoriale Eisenbahn und Autostraße durch den Korridor und Verlängerung des Nichtangriffpaktes auf 25 Jahre.

Alle Vorschläge scheiterten an der polnischen Ablehnung. »Der Westen« hatte Polen zur Weigerung ermuntert. Vor allem hintertrieb England intensiv die deutschen Bemühungen. Hinter England standen die USA, und Frankreich war durch das Bündnis verpflichtet. So fühlte sich Polen stark und wurde ständig aggressiver. Das Leben der Millionen Deutschen in Polen wurde immer unerträglicher. Polen hielt die ihm vom Völkerbund auferlegten Verträge zum Schutz der Minderheiten nicht ein. Bereits am 13. September 1934 hatte es sich von den diesbezüglichen Verpflichtungen einseitig losgesagt. Ab Frühjahr 1939 war kein Volksdeutscher in Polen seines Lebens mehr sicher. Rudolf Trenkel, Volksdeutscher, lebte damals als polnischer Staatsbürger in Thorn und berichtet über die Vorgänge als Augenzeuge in seiner Schrift »Polens unaufhaltsamer Marsch in den 2. Weltkrieg«.

Danzig mußte nicht aus dem deutschen Volkskörper herausgerissen werden, um Polen einen gesicherten Zugang zum Meer zu geben, genauso wenig wie jemand auf die Idee gekommen wäre, etwa Rotterdam den Niederländern zu entreißen, damit die Schweiz einen Zugang zur See bekäme; auch ohne solche Zerreißung volkstumsmäßiger Zusammmengehörigkeit befindet sich die Schweiz in guten wirtschaftlichen Verhältnissen und unterhält über Rotterdam einen regen Außenhandel mit Übersee. Aber Polen nutzte die ihm in Danzig zugestandenen Rechte zum Schaden der deutschen Bevölkerung, namentlich im Postverkehr, beschlagnahmte widerrechtlich die Westerplatte (vor der Hafeneinfahrt) zur Anlage eines Munitionsdepots und landete hier sogar im März 1933 polnische Truppen. Alle diese Dinge müßte die Jugend beider Länder kennen, um die Entwicklung zum Kriege gerecht beurteilen zu können. Nur auf dieser Grundlage kann die Jugend zueinander finden - um zum Frieden zu kommen. (Vgl. hierzu auch Ruhnau, Die Freie Stadt Danzig 1919-1939, Berg am See 1979.)

»Nichtwissenschaftliche« Schulbuchempfehlungen

Was zu diesen Fragen in Punkt 17 der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen steht, legt die Wahrheit nicht offen, sondern verschleiert sie. Wie einem Bericht von Professor Dr. J. J. Menzel, Mainz, in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« vom 17. Februar 1981 (Nr. 40) zu entnehmen ist, wird seitens der Schulbuchkommission nunmehr unumwunden zugegeben, daß die Schulbuchempfehlungen nicht Anliegen und Aufgabe der Wissenschaft, sondern der »politischen Pädagogik« seien. So habe laut Protokoll über eine Anhörung im Mainzer Landtag der Leiter der deutschen Verhandlungsdelegation, Professor Mertineit, nachdrücklich betont: »Ich möchte sehr hoffen, daß das, was wir hier vorlegen (Schulbuchempfehlungen), nicht etwa als Wissenschaftsergebnis betrachtet wird. Das ist es nicht, das will es nicht sein, das kann es nicht sein. Es ist ein politisch-pädagogisches Ergebnis des geringsten gemeinsamen Nenners, auf den man sich einigen konnte« Auch von polnischer Seite sei, z. B. zu Nr. 3 der Empfehlungen, die Anregung gekommen, die Diskussion erneut aufzunehmen, um zu neuen Inhalten zu kommen. »Erklärtermaßen nichtwissenschaftliche Empfehlungen…«, schreibt Menzel, »können in keinem Falle eine verläßliche Grundlage für den Schulunterricht und die Schulbücher bilden.« In der vorliegenden Form sind die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen Ausdruck politischen Wollens, nicht aber wissenschaftlicher Erkenntnis. Man muß sich fragen, wie es möglich ist, daß deutsche Wissenschaftler sich dazu hergeben können, ihre Unterschrift unter nichtwissenschaftliche Erkenntnisse zu setzen, und dies zum Nachteil Deutschlands. Ebenso fragwürdig ist, wie »Abgeordnete des deutschen Volkes« es glauben verantworten zu können, daß solche Arbeitsergebnisse Grundlage für die Unterweisung unserer Jugend bilden. Hier ist die Nachhilfe der Jugend durch das Elternhaus erforderlich. Das Mißtrauen der Jugend gegen die Älteren, insbesondere gegen den Staat, hat viele Wurzeln!